Für die Übernachtung im Lkw können 8 Euro pro Tag ohne Nachweise angesetzt werden (Bildquelle: All king of people/ stock.adobe.com) Arbeitnehmern entstehen bei dienstlichen Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen, z. B. für Verpflegung, Übernachtung oder Parkgebühren fürs Abstellen des Fahrzeugs. In der Regel werden sie vom Arbeitgeber steuerfrei in der tatsächlichen Höhe oder in Form einer Pauschale erstattet. Manche Firmen übernehmen die zusätzlichenArtikel Lesen