Eine Information des Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. Wir sind gegen Diskriminierung Jena, 10. September 2012. Wenn die Krankenkasse einer schwangeren Frau die Kostenübernahme für eine kontinuierliche Glukosemessung (CMG) verweigert, hilft der Gang zum Sozialgericht (SG), berichtet der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Immer mehr Gerichte verpflichten die Kassen zur Zahlung. Gerade für schwangere Diabetikerinnen ist eine kontinuierlicheArtikel Lesen