Rechtslage bei nicht durchgeführter DGUV V3 Prüfung
Ordnungswidrigkeit mit vielen Gefahren Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme, nach Instandsetzung sowie in regelmäßigen Intervallen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden, um eine sichere und gefahrlose Funktion zu bestätigen. Wie die Rechtslage bei nicht durchgeführter Elektroprüfung ist, erläutert die ESG Elektro Service Gesellschaft , erfahrener Dienstleister für die DGUVArtikel Lesen