Regalprüfung Innerhalb vieler Unternehmen stellen Regale unverzichtbare Arbeitsmittel dar. Sie fungieren als Lagerflächen für Güter und Waren und müssen daher in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass sämtliche Arbeitsmittel in regelmäßigen Intervallen auf Grundlage einer vorangegangenen Gefährdungsanalyse zu überprüfen sind. Regalsysteme gelten dabei als Arbeitsmittel und sind somit den Vorschriften der BetrSichV unterworfen. DieArtikel Lesen