Seit Jahresbeginn 2015 müssen Ärzte neue, wichtige Änderungen bei der Abrechnung beachten. Für Hausärzte gelten neue Abrechnungsziffern bei der Kassenabrechnung, weil der Einheitliche Bewerbungsmaßstab (EBM) weiterentwickelt wurde. U. a. ist zukünftig das problemorientierte Gespräch auch ohne das Vorliegen einer lebensverändernden Erkrankung abrechenbar und die nichtärztliche Praxisassistenz wird gefördert. Außerdem profitieren auch Fachärzte, indem sie zukünftig erhöhte Pauschalen für ihre LeistungenArtikel Lesen