München/Berlin (DAV). Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, nach deren Tod in das Mietverhältnis der Eltern einzutreten. Sie können die Wohnung also übernehmen. Das ist aber an Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Eine aufopferungsvolle Pflege auch mit mehreren Übernachtungen in der Wohnung des Elternteils reicht nicht aus. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung desArtikel Lesen