Oldenburg/Berlin (DAV). Bei einem Versorgungsausgleich werden auch Direktversicherungen berücksichtigt. Die Rechtsprechung beurteilt allerdings unterschiedlich, ob das auch der Fall ist, wenn die Direktversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers fortgeführt wird. Bei einer Direktversicherung ist in der Regel der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer. Er zahlt im Wege der Gehaltsumwandlung in die Versicherung ein. Nach Ausscheiden aus Betrieb oder Firma kann ein Arbeitnehmer dieseArtikel Lesen