Volljähriges Kind deckt Unterhaltsbedarf selbst – kein Anspruch auf Kindergeld-Auszahlung
(red/dpa). Kindergeld ist auf den Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kinds anzurechnen. Verdient das Kind allerdings so viel, dass es keinen Unterhaltsbedarf mehr gibt, hat es keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds. Wer das Kindergeld bezieh Der 2003 geborene junge Mann absolviert seit September 2019 eine Ausbildung. Aufgrund der Höhe seiner Ausbildungsvergütung ist seine Mutter ihm gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Nach demArtikel Lesen