Gerade zum Ausbildungsstart sollten Personalverantwortliche das Thema Datenschutz im Auge behalten. Denn Auszubildende sind in zahlreiche Prozesse im Unternehmen eingebunden, sei es im Umgang mit Kundendaten(banken) oder in der E-Mail-Korrespondenz. Dabei denken sie oft (zu) wenig darüber nach, was mit diesen Daten passiert oder wie sie diese sichern müssen – mit teilweise unangenehmen Folgen. Wie alle Mitarbeiter müssen auch AuszubildendeArtikel Lesen

Das neue Datenschutzrecht gemäß DSGVO und BDSG 2018 bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Auch um folgenreiche Datenschutzverstöße zu vermeiden, müssen Beschäftigte die wichtigsten Vorgaben des Datenschutzrechts kennen. Mit dem neuen „Mitarbeiter-MerkblattArtikel Lesen

Autor: Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrech, Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Düsseldorf Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. (BAG, Urteil v.Artikel Lesen