Seit 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz. Ziel ist, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler. Diese haben jetzt mehr Rechte, die sie selbst oder ihre Eltern einfordern können. Egal, ob bei der Speicherung von Noten, der Nutzung von Messenger-Diensten oder der Arbeit im digitalen Klassenzimmer: Kollegium und Mitarbeiter einer SchuleArtikel Lesen