Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen. MitArtikel Lesen

Am 17. September ist es soweit – die 21. Internationale Fachmesse Urbanes Grün und Freiräume öffnet ihre Tore in Nürnberg: die GaLaBau 2014. Auch wir sind als Aussteller vertreten und freuen uns, interessierte Fachbesucher vom 17. bis 20. September bei uns am Stand 608 in Halle 7A begrüßen zu dürfen. Sollten Sie keine Zeit für einen Messebesuch haben, informieren wirArtikel Lesen