COVID-19: Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts
Österreichische Regierung reagiert auf Pandemie (Bildquelle: @ pexels.com) Die COVID-19-Pandemie hat in Österreich zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Justizwesens geführt. Der Gesetzgeber reagierte auf die Herausforderungen durch vielfältige Maßnahmen. 1. Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts In gerichtlichen Verfahren werden alle verfahrensrechtlichen Fristen bis zum Ablauf des 30.4.2020 unterbrochen. Dies bedeutet, dass in bürgerlichen Rechtssachen (Zivilprozess, Außerstreitverfahren, Grundbuchs- und Firmenbuchverfahren,Artikel Lesen