Rückforderungsansprüche von Verbrauchern bei Darlehensverträgen: Verjährungsfrage verbraucherfreundlich gelöst Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Röhlke Rechtsanwälte Berlin Mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (Aktenzeichen XI ZR 348/13) hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Verbrauchern ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk in Milliardenhöhe gemacht. Nach der Entscheidung, die im Volltext noch nicht vorliegt, begann für Rückforderungsansprüche von unwirksam vereinbarten Darlehensbearbeitungsgebühren die kenntnisabhängige Verjährung erst am 31.12.2011 zuArtikel Lesen