LRQA Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen in Anspruch zu nehmen nachweisen, dass sie ein EnergiemanagementsystemArtikel Lesen

Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. LRQA Pressemitteilung Verfahrensvereinfachung für die Vor – Ort – Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich ) Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nachArtikel Lesen