Cutimed Sorbact bietet Versorgungssicherheit Anfang der Woche (2. Dezember) endete die Übergangsfrist, innerhalb derer „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“, etwa viele silber- sowie PHMB-haltige Produkte, ohne Nachweis ihres speziellen Nutzens von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet wurden. Auch ein Schreiben des Bundesgesundheitsministers vom 29. November an den GKV-Spitzenverband, die KBV und die ABDA, in dem empfohlen wurde, die bisherigen erstattungsrechtlichen RegelnArtikel Lesen

Cutimed Sorbact bleibt sicher erstattungsfähig. Cutimed Sorbact Wundauflagen bleiben aufgrund ihres rein physikalischen Wirkprinzips durch eine Beschichtung mit Dialkylcarbamoylchlorid (DACC) auch nach der neuen Verbandmitteldefinition erstattungsfähig. Ärzt*innen sowie der BVMed haben Bedenken geäußert, dass durch den möglichen Wegfall von einigen Silber- und PHMB-Verbänden aus der Erstattung infizierte Wunden nicht mehr ausreichend versorgt und vermehrt mit Antibiotika behandelt würden. „Mit unseremArtikel Lesen