Neue Rechtslage bei der Widerrufsbelehrung!
Letzte Woche war Vatertag und vielleicht ist Ihnen die darauffolgende Gesetzesänderung entgangen. Seit Samstag, den 28.05.2022 müssen die Angaben in der Widerrufsbelehrung und im Muster-Widerrufsformular wie folgt angepasst werden: Die Angabe einer ggf. vorhandenen Faxnummer in der Widerrufsbelehrung und dem Musterwiderrufsformular entfällt. Neben dem Namen und der Anschrift sind die Telefon-Nr. und die E-Mail-Adresse Pflichtangaben Die Formulierung in der WiderrufsbelehrungArtikel Lesen