ARAG Experten informieren über die ärztliche Schweigepflicht Ärzte, Anwälte, Geistliche – sie alle sind so genannte Berufsgeheimnisträger. Das heißt, sie unterliegen der Schweigepflicht. Oft sogar über den Tod desjenigen, der ihnen das Geheimnis anvertraut hat, hinaus. Damit wahrt der Gesetzgeber das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Wer sich nicht an dieses Verschwiegenheitsgebot hält, macht sich strafbar und kann mitArtikel Lesen