Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++ Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtmäßig beschlossen worden (Az.: 13 B 695/20.NE). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVGArtikel Lesen