Kündigung wegen Wiederheirat: Änderung der Rechtsprechung in Sicht
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Ein vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Auftrag gegebenes Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass Einrichtungen der Katholischen Kirche leitenden Angestellten wegen einer Wiederheirat nicht fristlos kündigen dürfen. Das berichtet die Ärztezeitung online am 01.06.2018. Nach dem EuGH-Gutachten verstoße diese Vorgehensweise gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Arbeitsrechtler und KündigungsschutzexperteArtikel Lesen