Führerscheinentzug bei gelegentlichem Cannabiskonsum Auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis kann einem Autofahrer seine Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht nach Mitteilung der D.A.S. Im verhandelten Fall war im Blut des Fahrers eine Konzentration von 1,3 ng THC/ml festgestellt worden. Daraus wurde geschlossen, dass dieser keine ausreichende Trennung zwischen Autofahren und Drogenkonsum vornahm. BVerwG, Az. 3 C 3.13 Hintergrundinformation:Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Streiks ohne Ende: Gewerkschaft der Lokführer plant Horrorstreik, Makler sagen Streik ab Während die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) gerade einen 96 Stunden Horrorstreik plant, haben die Makler ihren ursprünglich für einen Tag angesetzten Streik wegen der geplanten Gesetzesänderungen zum Anspruch auf Maklerlohn abgesagt. Im Rahmen der so genannten MietpreisbremseArtikel Lesen