Beratung zu Datenschutzpflichten entfällt oft ersatzlos
Gemeinsame Umfrage des BvD und der Zeitschrift „Datenschutz PRAXIS“ Kissing, 26.11.2020 – Ruhr-Universität Bochum untersuchte im Auftrag des BvD und der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS die Folgen der Erhöhung der Benenngrenze. Ein Jahr ist vergangen, seit der Gesetzgeber die Grenze der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen, von 10 auf 20 datenverarbeitende Mitarbeiter hochgesetzt hat. Die Folgen für Unternehmen und DSBArtikel Lesen