Ab dem 01.08.2012 tritt das neue Recht in Kraft und Betreiber von Online-Shops müssen die so genannte „Button-Lösung“ umsetzen. Der Gesetzgeber hat konkret vorgegeben, wie der Bestell-Button zukünftig benannt werden muss. Einfach nur „Bestellen“ ist oder „Abschließen“ ist nicht mehr zulässig. Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Felix Buchmann, Partner der Kanzlei für Neue Medien Alber Buchmann Stefan Rechtsanwälte, warnt:Artikel Lesen