Fabian Wilden, Rechtsanwalt Der Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie (EU 2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zum 01.08.2022 in das deutsche Arbeitsrecht umgesetzt. Die Richtlinie hat dabei unter anderem das Ziel, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dadurch zu verbessern, dass durch Nachweispflichten des Arbeitgebers und Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert wird. Bei der Umsetzung dieserArtikel Lesen