R+V-Infocenter: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haften bei einem Unfall (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 1. Dezember 2023. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollten derzeit den Wetterbericht genau im Auge behalten. Wenn es in der Nacht wieder schneit, müssen sie früh aus den Federn, um Bürgersteige und Zuwege von Schnee zu befreien – auch am Wochenende. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. So schönArtikel Lesen

Bei Unfällen können Grundstückseigentümer zur Verantwortung gezogen werden Wiesbaden, 3. November 2020. Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bei Unfällen können sie sonst zur Verantwortung gezogen werden, warnt das das Infocenter der R+V Versicherung. Eigentümer haben Verkehrssicherungspflicht Nicht fürArtikel Lesen

Zuerst das nasse Herbstlaub auf Straßen und Bürgersteigen, jetzt vereiste und verschneite Gehwege. Jeder Immobilieneigentümer hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht, damit von seinem Grundstück keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Das Immobilien-Infoportal www.wohnen-und-bauen.de erklärt, was Grundstückseigentümer beachten müssen, um im Winter witterungsbedingte Unfälle vor dem eigenen Grundstück und ihre Folgen zu verhindern. Die Kids freuen sich auf den Winter. JeArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Schäden sofort beheben – Grundstückseigentümer müssen Nachbarn und Passanten vor Gefahren schützen Vorsicht Glatteis: Wenn eine Dachrinne undicht ist, kann sich das Wasser auf Wegen und Bürgersteigen sammeln – und auf dem gefrorenen Boden entsteht nach kurzer Zeit eine dicke Eisschicht. „Rutscht hier ein Fußgänger aus, kann er unter Umständen den Hausbesitzer zur Verantwortung ziehen, weil dieser seiner VerkehrssicherungspflichtArtikel Lesen

Fußgänger teilen sich den Gehweg mit Kinderfahrrädern, Skatern und Lokalen Regeln auf dem Bürgersteig Ob er nun Gehweg, Bürgersteig oder Fußgängerweg heißt: Eigentlich ist dieser Bereich nur für Fußgänger gedacht. Doch häufig gleicht deren Weg einem Slalom um Bistrotische, Kleinkinder auf Fahrrädern und Skateboarder. Welche Regeln alle Benutzer von Gehwegen einhalten müssen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Wo es einenArtikel Lesen

ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 21.08.2011 Es passiert besonders oft bei gutem Wetter: Auf dem Weg zur Arbeit oder beim Einkaufsbummel in der Fußgängerzone kann man gerade noch haarscharf einem vorbeirasenden Skater ausweichen oder wird durch einen mit Elektromotor angetriebenen einachsigen Roller, genannt Segway überholt. Sicher, wenn die Sonne lacht, machen diese Gefährte besonders viel Spaß. Aber wann und wo sind dieArtikel Lesen