ARAG Experten informieren über gesetzliche Vorschriften beim Heckenschnitt Während schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Gehölzen das ganze Jahr über erlaubt sind, ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar festgelegt, dass Hecken, Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur noch bis zum 28. Februar zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gar gefällt werden dürfen. Verstöße können teuer werden. Die ARAG Experten klärenArtikel Lesen

ARAG Experten zu den Tücken des Maibaumschlagens Offiziell geschlagen, auf die Schnelle geklaut oder ordentlich bei der Forstbehörde gekauft – der Maibaum hat eine lange Tradition. Bis ins 16. Jahrhundert lässt sich seine Geschichte zurückverfolgen. Der Maibaum steht für das Wiedererwachen der Lebenskräfte in der Natur, wobei Liebe und Fruchtbarkeit im Vordergrund stehen. Und auch wenn es cooler sein mag,Artikel Lesen

ARAG Experten anlässlich des Tages des Waldes zu Verhaltensregeln im Forst Der Zustand des deutschen Waldes ist alamierend: 37 Prozent der gesamten Waldfläche weist eine deutliche Verlichtung auf, bei weiteren 42 Prozent ist ein Rückgang der Baumkrone bereits erkennbar. Seit Beginn der Waldzustandserhebung sind dies die schlechtesten Ergebnisse. Ein Grund mehr, auf den internationalen „Tag des Waldes“ hinzuweisen, der amArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps über das Schneiden von Gehölzen Sonne satt, Temperaturen im zweistelligen Bereich – der Frühling ist da! Höchste Zeit für Gartenbesitzer, ihren Hecken und Bäumen eine Sommerfrisur zu verpassen. Doch beim „Trimmen“ ist Vorsicht geboten: Der Gesetzgeber legt gewisse Grenzen fest! Die ARAG Experten klären auf, was Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Das Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 39Artikel Lesen

Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen. MitArtikel Lesen

ARAG Tipp zum Wochenende: Erkunden Sie unsere Heimat! In den ersten Bundesländern haben die Sommerferien begonnen. Wer jetzt nicht in den Urlaub fährt, verbringt trotzdem so viel Freizeit wie möglich in der Natur. Der Tipp der ARAG Experten: Besuchen Sie doch einmal den nächstgelegenen Nationalpark. Sie meinen, so etwas gibt es in Ihrer Umgebung nicht? Sie werden sich wundern. ARAGArtikel Lesen

Der ARAG Tipp zum Wochenende: Den ersten Frühlingsstrauß pflücken Es ist Frühling. Die Farbe kehrt zurück in die Natur. Gleichzeitig nehmen wir in diesen chaotischen, beängstigenden Zeiten vor lauter Schreckensnachrichten kaum mehr etwas anderes wahr. Doch die Seele braucht Farbe. Es ist Zeit für bunte Blumen im Wohnzimmer! Nichts wie los also in den nahegelegenen Wald zum Waldspaziergang und zumArtikel Lesen

ARAG Experten erklären zum Tag des Waldes, was darin erlaubt ist und was nicht Am 21. März feiern wir den internationalen „Tag des Waldes“. Ins Leben gerufen hat ihn die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) in den 1970er Jahren, um auf die globale Waldvernichtung aufmerksam zu machen. Doch wem gehört eigentlich der Wald? Und was darf man darausArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps für Gartenbesitzer Wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Frühling naht, verfällt mancher Gärtner womöglich in hektische Betriebsamkeit, um Bäume und Hecken auf Sommer zu „trimmen“. Aber aufgepasst: Das Gesetz setzt dem Heckenschneiden unter Umständen Grenzen! ARAG Experten sagen, was Sie als Gartenbesitzer zum Heckenschnitt unbedingt wissen sollten. Was das Bundesnaturschutzgesetz sagt In Paragraf 39 AbsatzArtikel Lesen

ARAG Experten über die Tücken beim Baumfällen auf Privatgrundstücken Nicht jeder Hausbesitzer freut sich über Bäume im Garten. Sei es, dass sie ihm buchstäblich über den Kopf gewachsen sind und nun alles verschatten, das Laubharken nervt oder man den Baum gar nicht selbst gepflanzt hat und ihn sowieso nie leiden mochte. Also einfach weg damit. Aber darf man den BaumArtikel Lesen

Das 1×1 der Baumkontrolle Wer einen Baum besitzt hat im Sommer und Herbst viel zu tun, egal ob es um das Schneiden, die Ernte oder Schädlingsbefall geht. Dabei muss immer die noch aktuelle Schutzfrist gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Sie endet jedes Jahr am 30. September und verbietet bis dahin Baumbesitzern Bäume, HeckenArtikel Lesen

Pilze sammeln, Blumen pflücken, Brennholz mitnehmen – ist das erlaubt? Was ist beim Waldspaziergang erlaubt? Beim Sonntagsspaziergang ist der Wald das bevorzugte Ziel der Deutschen: 53 Prozent genießen dann am liebsten das beruhigende Grün zwischen hohen Bäumen. Vor allem im Herbst bietet der Wald eine große Vielfalt: Waldfrüchte, Pilze, buntes Laub, Tiere, heruntergefallene Äste und vieles mehr. Warum also nichtArtikel Lesen