(Bildquelle: Depositphotos_242051684_S) Die Grundsteuerreform in Deutschland steht vor weiteren Herausforderungen, nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei Eilbeschlüssen vom 23. November 2023 (Aktenzeichen: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells zur Grundsteuerberechnung geäußert hat. Diese Entscheidungen betreffen klagende Immobilieneigentümer, denen vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde, da das Gericht erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bodenrichtwerte als GrundlageArtikel Lesen