Dr. Dirk Then, Geschäftsführer der KALORIMETA GmbH (Bildquelle: KALORIMETA GmbH) Die geschäftsführende Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 24.11.2021 dem Änderungsantrag zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zugestimmt. Dieser sieht eine Evaluierung der Auswirkungen der Neuregelungen auf Mieter nach 3 Jahren vor. Der Bundesrat hatte den Änderungsantrag gemeinsam mit seiner Zustimmung zur neuen HKVO am 05.11.2021 beschlossen. Somit war eine erneute ZustimmungArtikel Lesen