Niedrige Emissionen im Fokus Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind diese Geräte veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Effizienz und Umweltschutz nicht mehrArtikel Lesen

Das ganze Jahr regenerativ heizen Die Förderung für Wärmepumpen und wasserführende Pelletöfen beträgt aktuell mindestens 35 Prozent Niedrigenergie- und Passivhäuser dominieren den Neubaumarkt und auch Bestandsgebäude werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend saniert. Der hohe Dämmstandard und die ökologischen Anforderungen führen dazu, dass Verbraucher auf ressourcenschonende, regenerative Technologien setzen. So wurden im vergangenen Jahr über 120.000 Wärmepumpen installiert. Zudem haben rundArtikel Lesen

Emissionen seit 2010 deutlich gesunken Ende 2020 läuft die Frist für rund zwei Millionen veraltete Holzöfen in Deutschland ab. Dann sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen auszutauschen oder entsprechend den gültigen Grenzwerten nachzurüsten, deren Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 erfolgte. Die betroffenen Geräte sind zum Stichtag über 26 Jahre alt. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und KüchentechnikArtikel Lesen

Emissionen von Holzfeuerungen seit 2010 um rund ein Drittel gesunken Unabhängige Prüfstellen unterziehen jedes neue Gerätemodell einer Typprüfung Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf europäischen EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basiert. Hierauf macht der HKI Industrieverband Haus, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein preisgünstigesArtikel Lesen