Alte Feuerstellen müssen modernisiert werden Durch moderne Verbrennungstechnik sind heutige Holzfeuerstätten deutlich sparsamer und effizienter Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Der Verband rät zur umgehenden Modernisierung,Artikel Lesen

Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht mehr entsprechen. Diese Anordnung ist verbindlich. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin.Artikel Lesen

Strengere Grenzwerte ab 2025 – Haus & Grund Hessen: austauschen oder nachrüsten Frankfurt/ Wiesbaden, 23. September 2024 – 14 bis 29 Jahre alte Kaminöfen müssen ab 1. Januar 2025 strengere Abgaswerte erfüllen. Jetzt Nachrüstung oder Austausch angehen, empfiehlt Haus & Grund Hessen den Besitzern. Der Wetterumschwung von Hochsommer auf Herbst bringt uns den kälteren Jahreszeiten näher, lässt den Blick zumArtikel Lesen

Niedrige Emissionen im Fokus Die aus Guss gefertigte Front mit ihrem feinen Relief erinnert an die Rinde eines Baumes Alte Feuerstätten, die bis zum 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Diese Geräte sind veraltet und werden denArtikel Lesen

Modernisieren bevor die Kälte kommt Gesetzliche Frist läuft ab – Besitzer älterer Feuerstätten müssen bis Jahresende handeln Schornsteinfeger kontrolliert Vollzug Alte Feuerstätten, die vor dem 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und KachelöfenArtikel Lesen

Kompaktes Wissen auf 30 Seiten Kompakte Informationen zum richtigen Heizen mit dem Ökobrennstoff Holz sind in der 30-seitigen Broschüre „Heizen mit Holz – so geht´s richtig“ zusammengestellt. Die bereits in 5. Auflage herausgegebene Broschüre erklärt die wichtigsten Aspekte zum emissionsarmen Heizen und gibt praktische Tipps zur Bedienung von Wohnraumfeuerstätten. Sie enthält wichtige Informationen zum richtigen Heizen mit Holz und zumArtikel Lesen

Niedrige Emissionen im Fokus Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind diese Geräte veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Effizienz und Umweltschutz nicht mehrArtikel Lesen

Das ganze Jahr regenerativ heizen Die Förderung für Wärmepumpen und wasserführende Pelletöfen beträgt aktuell mindestens 35 Prozent Niedrigenergie- und Passivhäuser dominieren den Neubaumarkt und auch Bestandsgebäude werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsprechend saniert. Der hohe Dämmstandard und die ökologischen Anforderungen führen dazu, dass Verbraucher auf ressourcenschonende, regenerative Technologien setzen. So wurden im vergangenen Jahr über 120.000 Wärmepumpen installiert. Zudem haben rundArtikel Lesen