Bei Billigstrom-Untersuchung fehlt laut Gericht die Beschäftigung mit einer „Vielzahl von wichtigen, ergebniswirksamen, sich aufdrängenden Fragen“ (ddp direct) Bonn. Das Landgericht Bonn sieht in einer Stromstudie der Unternehmensberatung A.T. Kearney gravierende Mängel. Unter anderem hatten sich Verbraucherschützer und Journalisten auf diese Untersuchung berufen. Die Studie der Unternehmensberatung, die nach eigenen Angaben für internationale Energiekonzerne tätig ist, hatte insbesondere die ErfolgschancenArtikel Lesen