Neuerungen beim Teilzeit- und Befristungsgesetz seit 01.01.2019 in Kraft
Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Neben Anpassungen bei der Arbeit auf Abruf wurde auch die neue Brückenteilzeit eingeführt. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer, egal ob in Voll- oder Teilzeit, nutzen. Wichtige Voraussetzungen hierzu sind: – Im Unternehmen sind mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt – Mittelständler, also Arbeitgeber mit 45 bis 200 Angestellten, müssen diesen AnspruchArtikel Lesen