Cashback an den Insolvenzverwalter
Autorin: Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung der Insolvenz Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anfechten. Voraussetzung ist, dass die Zahlung nach dem Insolvenzantrag erfolgt und durch den Druck einer bevorstehenden Zwangsvollstreckung verursacht ist.Artikel Lesen