Per Gesetz verboten „Das Waffengesetz verbietet sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit – und das auch in der fünften Jahreszeit“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Gleiches gilt für Hieb- oder Stoßwaffen, die ohne viel Kraftaufwand Verletzungen verursachen können. „Wer mit einer derartigen Waffenattrappe unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.“ Auch die Polizei ist nach den Erfahrungen mit Terroranschlägen undArtikel Lesen