Knapp die Hälfte der gesetzlich Versicherten erhält bei Zahnersatz nicht den maximal möglichen Zuschuss, da sie die Bonusregelung nicht erfüllt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz mit 75 Prozent der Regelversorgung, wenn Versicherte die vergangenen zehn Jahre regelmäßig jedes Jahr zur Vorsorge in ihrer Zahnarztpraxis waren und dies im Bonusheft dokumentiert ist. Fehlt für 2024 noch ein Eintrag? Dann schnell einenArtikel Lesen

Wird Zahnersatz notwendig, zahlen gesetzliche Krankenkassen einen festen Zuschuss. Dieser Festzuschuss steigt, wenn Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahrnehmen und dies i „Wem für dieses Jahr noch ein Stempel für seinen Zahnarztbesuch für die Kontrolle der Zähne fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der InitiativeArtikel Lesen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss zu Zahnersatz. Darauf haben Versicherte Anspruch. Die restlichen Kosten für Zahnersatz tragen gesetzlich Versicherte selber. „Die Gesamtkosten bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich danach, welche Behandlung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt“, erklärt Dr. Erling Burk, Zahnarzt aus Wesel und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein. „Die Kosten für Zahnersatz sind somitArtikel Lesen

Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Die gesetzliche Krankenkasse bemisst auf Grundlage des HKPs den Festzuschuss oder bestätigt das Vorliegen eines Härtefalls. Die Höhe des Fe Felder, Kürzel und Tabellen – der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist für Patienten häufig schwer zu verstehen. „Unser neu aufgelegtes Faltblatt erklärt den Heil- und KostenplanArtikel Lesen