Aktuelles Blitzerurteil: Sind Fragen offen geblieben? Rufen Sie uns an unter 0221 301 403 44. (Bildquelle: © U Pixel / panthermedia.net) Laut einem aktuellen Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes ( Lv 7/17) sind Messungen mit Blitzgeräten, welche die Rohmessdaten nicht speichern, nicht verwertbar. Die Bußgeldverfahren sind einzustellen. Messgeräte dieser Art sind noch weit verbreitet, weshalb es sich lohnen dürfte, bei einemArtikel Lesen