Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand Münchner Kanzlei Fritschi und Sachverständigenbüro Vogt haben bei dem BVerfG Erfolg! Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Geschwindigkeitsmessung oder den Vorwurf eines Rotlichtverstoßes auf Richtigkeit zu überprüfen, denn nunmehr gilt auch in Bayern wieder das deutsche Grundgesetz! Wie heute das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischerArtikel Lesen