Der Deutsche Bundestag hat heute mit einigen Änderungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Treibhausgasminderungspflicht verabschiedet. Die Änderungen an der aus dem Jahr 2009 bestehenden Regelung der Treibhausgasquoten betreffen vor allem den Wert der von der Mineralölwirtschaft nachzuweisenden Treibhausgasminderung gegenüber dem Vorjahr (Dekarbonisierung). Diese beträgt für die Jahre 2015 bis 2017 3,5 Prozent, 4 Prozent für 2017 bis 2020Artikel Lesen