Kaminofentausch mit Weitblick: Ende des Jahres läuft Austauschfrist für alte Holzfeuerungen ab
Niedrige Emissionen im Fokus Alte Feuerstätten, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind diese Geräte veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Effizienz und Umweltschutz nicht mehrArtikel Lesen