Einhaltung des GAEB-Standards elektronische Vergabe Seit Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen beim Vergabeverfahren grundsätzlich elektronische Mittel zur Kommunikation nutzen (vergl. § 97 Abs. 5 GWB, § 9 Abs. 1 VgV). Spezielle Vergabeplattformen ermöglichen es, die elektronische Beschaffung (eVergabe) vollständig über das Internet abzuwickeln. Als Datenformat hat sich der GAEB-Standard (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) durchgesetzt. Die Bieter könnenArtikel Lesen