Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen zurückzahlen.
BGH erklärt Bearbeitungsentgelte in Privatkreditverträgen für unwirksam; Banken müssen die Bearbeitungsgebühren bei privaten Kreditverträgen zurückzahlen. Rechtsanwalt Ulrich Horrion – Insolvenzrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Kreditrecht Bearbeitungsgebühr Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute enthaltenen Klauseln über Bearbeitungsentgelte unterliegen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Derartige Klauseln sind gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksamArtikel Lesen