Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem FirmenwagenArtikel Lesen

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden, die so genannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Zusätzlichkeitserfordernis trotz Gehaltsumwandlung? Trotzdem wurde die Steuerbegünstigung immer wieder auch für FälleArtikel Lesen

Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. Das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass Zahlungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten für die Anbringung von Werbung mittels Aufklebern oder auf Nummernschildträgern der privaten Fahrzeuge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (Urteil des FG Münster, Aktenzeichen: 1 K 3320/18Artikel Lesen

Betriebliche Sozialleistungen: Steuerfreie 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge im Osten bekannter als im Westen (NL/4774337495) Steuerfreie Zusatzleistungen ermöglichen eine Gehaltserhöhung ohne Steuern und Sozialabgaben. Dennoch erhält nur jeder 5. Beschäftigte in Deutschland solche Gehaltsextras: im Osten Deutschlands mehr, als im Westen. Weiterhin sind die gesetzlichen Möglichkeiten Arbeitgebern und Arbeitnehmern aber vielfach schlichtweg nicht bekannt. Dabei profitieren beide Seiten vom Gestaltungsspielraum, den steuerfreieArtikel Lesen

Betriebliche Sozialleistungen: Steuerfreie 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge im Osten bekannter als im Westen (NL/4670553780) Nur jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber steuerfreie Zusatzleistungen im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze, das zeigt eine repräsentative Befragung des Dienstleistungsunternehmens Sodexo, Anbieter von betrieblichen Sozialleistungen und Incentives. Grundsätzlich sind alle Leistungen an Arbeitnehmer steuerpflichtig. Zuflüsse als Sachbezüge unterliegen dagegen nicht der Lohnsteuer, wenn der geldwerteArtikel Lesen