BFH-Entscheid zu Aufwendungen für ein Erststudium
2020-09-18
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen- Nach langem Hin und Her ist nunmehr entschieden: Aufwendungen für ein Erststudium sind keine Werbungskosten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist drauf hin, dass Aufwendungen für ein Master-Studium hingegen beruflich veranlasst und damit als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigenArtikel Lesen