(Bildquelle: iStock-1270111816) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 23. Januar 2024 (Az. IX R 14/23) zwei wesentliche Streitpunkte im Bereich der Gebäudeabschreibung (AfA) und des Nießbrauchsrechts geklärt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer für Gebäude geltend gemacht werden kann und ob der Wert eines Nießbrauchsrechts zu den Anschaffungskosten zählt, die die Bemessungsgrundlage fürArtikel Lesen

Gute Neuigkeiten zur Absetzbarkeit bei Kinderwunsch (Bildquelle: soslukin/stock.adobe.com) Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Eine Steuerentlastung gab es bisher nur bei krankheitsbedingter Kinderlosigkeit der Frau sowie bestehender Ehe. Der Bundesfinanzhof (BFH) schafft nun neue Hoffnung: Auch eine gesunde und unverheiratete Frau kann dieArtikel Lesen

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem FirmenwagenArtikel Lesen

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden, die so genannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Zusätzlichkeitserfordernis trotz Gehaltsumwandlung? Trotzdem wurde die Steuerbegünstigung immer wieder auch für FälleArtikel Lesen

Die Finanzgerichte stärken echte betriebliche Sozialleistungen und sehen Lohngestaltungen, die ausschließlich auf Steuervorteile ausgelegt sind, zunehmend kritisch. Das Finanzgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass Zahlungen des Arbeitgebers an die Beschäftigten für die Anbringung von Werbung mittels Aufklebern oder auf Nummernschildträgern der privaten Fahrzeuge als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (Urteil des FG Münster, Aktenzeichen: 1 K 3320/18Artikel Lesen