Hausumbau: Bei Sturm ist Versicherungsschutz gefährdet
R+V-Infocenter: Vor Sanierung Versicherungsschutz prüfen Wiesbaden, 10. April 2024. Dach neu eindecken, Fenster vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden normalerweise nur, wenn das Gebäude bewohnt oder zumindest bezugsfertig ist. Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden ab Windstärke 8 ab. Das gilt allerdings nicht immerArtikel Lesen