R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen – Änderungen sind jederzeit möglich Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung Wiesbaden, 31. März 2016. Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen,Artikel Lesen