Dynamik einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergang Verfasserin: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro Ist zwischen einem Betriebsveräußerer (Arbeitgeber) und einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart, dass ein Tarifvertrag „dynamische“ Anwendung im Arbeitsverhältnis findet, geht das Arbeitsverhältnis mit der Dynamik auf den Betriebserwerber über (§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB) BAG, Urteil vom 30.8.2017Artikel Lesen