ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht
2024-05-03
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen? Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zurArtikel Lesen