Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt +++ Wer von einer Pauschalreise (hier: coronabedingt) Abstand nehmen will, muss seinen Rücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Nicht am Flughafen zu erscheinen, reicht nicht, klärt laut ARAG Experten das Amtsgericht München auf (Az.: 242 C 15369/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil desArtikel Lesen