Der ARAG Tipp zum Wochenende: Was trotz Krankschreibung erlaubt ist Sie sind krankgeschrieben? Ihrem Arbeitgeber liegt der gelbe Schein mit der Aufschrift „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ vor? Dann gilt generell: Wer krank ist, hat die Pflicht, sich an die Anweisungen des Arztes zu halten und alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder gefährden könnte. Doch was genau das für Ihre Freizeitgestaltung amArtikel Lesen