Das Arbeitsgericht Braunschweig begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine Manipulation der Wahl nicht ausgeschlossen werden kann. Mit Beschluss vom 13.07.2022 erklärte das Arbeitsgericht Braunschweig die Betriebsratswahl 2022 im Stammwerk der Volkswagen AG in Wolfsburg für unwirksam und folgte der Argumen-tation der durch die Kanzlei KBM Legal vertretenden Antragsteller der Listen „Wir für euch“, „Die Alternative“ sowie „MiG 18“.Artikel Lesen